Winterdienst
Räum- und Streudienste während der Wintermonate
Gemäß der Verkehrssicherungspflicht ist jeder Grundstückseigentümer im Winter dazu verpflichtet, die Gehwege vor seinem Grundstück von Schnee freizuhalten und bei Glätte ausreichend zu streuen. Unsere Gebäudedienste übernehmen im Rahmen des umlagefähigen Winterdienstes die Schneeräumung auf sämtlichen Straßen, Gehwegen, Parkplätzen und Eingangsbereichen, um die Unfallgefahr durch Eisglätte so gering wie möglich zu halten.
Wir sorgen für eine zuverlässige und zeitnahe Räumung am Morgen bzw. vor Geschäftsbeginn für gewerbliche Kunden und gewährleisten, dass das Streugut tagsüber alle Flächen schnee- und eisfrei hält. In Situationen mit extremem Wetter stehen wir je nach Bedarf und Auftrag mehrmals täglich zur Verfügung.
Winterdienst nach Ihren Anforderungen
Bei der Beauftragung unseres Winterdienstes, der in der Regel zwischen November und März durchgeführt wird, haben Sie die Möglichkeit zwischen der sogenannten „Weißräumung“ und „Schwarzräumung“ zu wählen.
Die Weißräumung beinhaltet lediglich die Beseitigung von Neuschnee. Die unter dem Neuschnee befindliche Schneedecke wird dabei festgefahren, und die Rutschgefahr wird durch das Auftragen von Streugut reduziert. Alternativ umfasst die Schwarzräumung die vollständige Entfernung der Schneedecke, sodass der Bodenbelag sichtbar ist.